15
Dez.
offene Mikroprobe
EVO Sportfabrik, 14:00 - 15:00

18
Dez.
Fit im Kopf
EVO Sportfabrik, 15:00 - 17:00

21
- 22
Dez.
Ranglisten Turnier Tanzsport
EVO Sportfabrik, Ganztägig

29
Dez.
WUNDERbare WANDERtour Dezember
Zeitnahe Infos folgen, Ganztägig

01
Jan.
Sportfreunde Fitnessangebote
siehe Fitnessplan, Ganztägig

03
Jan.
SFR-DÄMMER-SCHOPPEN
EVO Sportfabrik, 19:30

04
- 11
Jan.
Familien-Skifreizeit 2025
Zillertal, Ganztägig

13
Jan.
Fastnacht Abteilungsversammlung
19:30

31
Jan.
1. Piratensitzung
EVO Sportfabrik, 19:11

01
Feb.
Sportfreunde Fitnessangebote
siehe Fitnessplan, Ganztägig

01
Feb.
2. Piratensitzung
EVO Sportfabrik, 19:11

Kinderschutz

Wir hören Ihnen/Euch zu und können weiterhelfen!

Infos zu unserem Konzept und den verschiedenen Angeboten finden sich in den nachfolgenden Beiträgen, insbesondere in:

Kinderschutzkonzept der Sportfreunde Rodgau - Info  und
Kinderschutzkonzept der Sportfreunde Rodgau

Mit der folgenden Mailadresse werden wir direkt erreicht:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Weitere Aktionen und allgemeine Angebote für Kinder finden sich in den Rubriken Verein oder auch im Sportbereich

Starke Kinder sind besser vor Gefahren geschützt.

Dieser einfache Satz ist Grundsatz in jedem Konzept für wirksamen Kinderschutz.

Unser Verein hat daher in diesem Jahr Selbstbehauptungskurse für Kinder angeboten.

Start war im April für 11 Mitglieder im Alter von 10 bis 13 Jahren. Weiter ging es am 13.11. mit 13 Kindern, die sich aus Mitgliedern und Nichtmitgliedern zusammensetzten.

Als erfahrener und renommierter Dozent konnte Dr. Jürgen Fritzsche gewonnen werden, der sich mit „Experts for Training“ auf diese Aufgabe spezialisiert hat. Er fand schon als Kind Zugang zu Karate und wirkt im DKV nach Abschluss eines Sportstudiums als Bundeslehrwart und Athletiktrainer der Nationalmannschaft. Für das Thema qualifiziert ihn besonders die Kompetenz als Gewaltschutzausbilder.

 

Besprechungszimmer 1 kompakt

Trotz des ernsten Hintergrundes waren die Veranstaltungen sehr kurzweilig. Theorie und Praxis waren optimal gemischt. Die jungen Teilnehmer erlebten positive und negative Situationen. Dadurch lernten sie Gefühle zu unterscheiden, Geheimnisse zu erahnen und ihrem Bauchgefühl zu vertrauen.

 

Reaktionen auf Angriff kompakt

Sie setzten sich damit auseinander, welche Dinge ihnen gut tun und welche nicht. Mit dem Ergebnis in bestimmten Situationen „nein“ zu sagen, ohne Zweifel, ob man das darf. Der Umgang mit dem eigenen Körper stand hier im Fokus. Niemand hat das Recht ein Kind anzufassen, zu küssen oder zu umarmen, wenn es dies ablehnt. Die Kinder erfuhren für sich einzustehen und stark zu sein. Dies wurde in der Praxis durch konkrete Fallbeispiele geübt. Sicherheitskritische Situationen erkennen, Ängste und Aggressionen reflektieren, Grenzen ziehen und angemessen handeln, all das stand im Mittelpunkt dieses Trainings.

 

In der anschließenden Feedbackrunde wurden die Eltern über die Inhalte des Tages informiert und hatten reichlich Zeit Fragen zu stellen und bekamen auf Wunsch eine persönliche Einschätzung zum eigenen Kind. Der Kurs hat durchweg positive Resonanz erhalten.

Eine Weiterführung der Selbstbehauptungsreihe streben Hannah Sahm und Michael Lindner (Kinderschutzbeauftragte) an.

 

Weitere Infos gibt es auf unserer Homepage unter Verein - Kinderschutz

Starke Kinder sind besser vor Gefahren geschützt. Dieser einfache Satz ist Grundsatz in jedem Konzept für wirksamen Kinderschutz. Der Verein Sportfreunde Rodgau 1911 e.V. bietet daher in diesem Jahr Selbstbehauptungskurse für Kinder an. Ein weiterer Schritt nach der Reihe intensiver Fortbildung für alle Übungsleiterinnen und Übungsleiter.

Start war im April für 11 Mitglieder im Alter von 10 bis 13 Jahren. Als erfahrener und renommierter Dozent konnte Dr. Jürgen Fritsche gewonnen werden, der sich mit „Experts for Training“ auf diese Aufgabe spezialisiert hat. Er fand schon als Kind Zugang zu Karate und wirkt im DKV nach Abschluss eines Sportstudiums als Bundeslehrwart und Athletiktrainer der Nationalmannschaft. Für das Thema qualifiziert ihn besonders die Kompetenz als Gewaltschutzausbilder.

Trotz des ernsten Hintergrundes war der Tag sehr kurzweilig. Theorie und Praxis waren optimal gemischt. Die jungen Sportlerinnen und Sportler erlebten positive und negative Situationen. Dadurch lernten sie Gefühle zu unterscheiden, Geheimnisse zu erahnen und ihrem Bauchgefühl zu vertrauen.

Sie setzten sich damit auseinander, welche Dinge ihnen guttun und welche nicht. Mit dem Ergebnis in bestimmten Situationen „nein“ zu sagen, ohne Zweifel, ob man das darf. Der Umgang mit dem eigenen Körper stand hier im Fokus. Niemand hat das Recht ein Kind anzufassen, zu küssen oder zu umarmen, wenn es dies ablehnt. Die Kinder erfuhren für sich einzustehen und stark zu sein. Dies wurde in der Praxis durch konkrete Fallbeispiele geübt. Sicherheitskritische Situationen erkennen, Ängste und Aggressionen reflektieren, Grenzen ziehen und angemessen handeln, all das stand im Mittelpunkt dieses Trainings.

In der anschließenden Feedbackrunde wurden die Eltern über die Inhalte des Tages informiert und hatten reichlich Zeit Fragen zu stellen und bekamen auf Wunsch eine persönliche Einschätzung zum eigenen Kind. Der Kurs hat durchweg positive Resonanz erhalten und soll im Herbst mit Teil 2 fortgeführt werden.

Ein zweiter Einstiegskurs findet am 29.07. statt. Dieser steht auch Nichtmitgliedern offen ( 10 € Teilnahmegebühr). Anmeldungen und Fragen bitte an die Kinderschutzbeauftragte des Vereins Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. Zum Thema „Kinder stark machen“ zählt auch eine Veranstaltung im Rahmen des 111 jährigen Jubiläums der Sportfreunde. Der Kinderzirkus mit dem Motto: „Zirkus ohne Grenzen-integrativ, inklusiv & interkulturell“ vom 8.8.-12.8.22. Informationen auf hier auf der Web-Seite unter Jugend.

Kindeswohl wird in der Praxis der Sportfreunde Rodgau ganz groß geschrieben. Das zeigte sich aktuell in einem gut besuchten Seminar für Übungsleiterinnen und Übungsleiter zu diesem Thema. Eingeladen hatte das Team Kinderschutz, die Kinderschutzbeauftragten Hannah Sahm und Michael Lindner und vom Jugendvorstand Kristin Friedrich und Rebekka Kratz. Die Veranstaltung wurde möglich durch das Modellprojekt „Kindeswohl im Sport – Schützen/Fördern/Beteiligen in Sportkreisen und Vereinen“ der Sportjugend Hessen zur Förderung von Vereinen, die sich in besonderer Weise für den Schutz des Kindeswohls engagieren.
Das Projekt wird durch das Hessische Ministerium des Innern und für Sport gefördert. Jens Binias und Anne Christina Kaiser (Sportjugend Hessen) konnten die umfassende Theorie mit der Praxis in den Vereinen verbinden. Die Sportvereine sind nach den Einschränkungen der Corona Zeit für junge Menschen wichtige Kontakt- und Förderbereiche. Gerade jetzt ist es notwendig denn je, die Sicherung des Kindeswohls im Auge zu behalten. Erreicht wird dies nur durch eine umfassende Aufmerksamkeit und Transparenz in allen Bereichen des Vereinsangebots. Alles beginnt mit dem Respekt vor der Person und den Rechten junger Menschen. Wahrnehmen und Hinschauen bei kritischen Situationen und offene Ansprache von Problemen muss Praxis sein. Der Kontakt zwischen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen ist im Sportalltag, wie in der Fastnacht vielfältig und eng. Der Schutz vor Gefährdung beginnt lange vor der Abwehr von strafbaren Schädigungen. Es gilt alltäglichen Situationen kritisch zu begegnen, in denen Kinder Einschränkungen, Zurückweisungen und mangelnde Förderung erfahren. Manche vielleicht gut gemeinte Berührung kann von Kindern und Jugendlichen als Übergriff erlebt werden. Darüber hinaus muss allen die Gefahr bewusst sein, dass es Personen gibt, die gezielt Vereine suchen, um sich mit unlautereren Absichten Kindern zu nähern. Auch wenn die weitaus größte Zahl sexueller Gewalttaten im privaten Umfeld von Minderjährigen geschieht, bestehen Gefährdungen eben auch in Vereinen.
Bald ergab sich in der Lerngruppe eine angeregte Diskussion der eingebrachten Beispiele. Ergänzt durch Erinnerungen an die eigene Sportbiografie und die Reflexion von Routinen entwickelte sich ein fruchtbarer Dialog zur Weiterentwicklung des aktiven Kinderschutzes in der Praxis. Das mündete in Arbeitsgruppen, in denen an Fallbeispielen Handlungsstrategien erarbeitet wurden. Mit einem weiteren Seminar im November werden alle weiteren Aktiven aus dem Kreis der Übungsleitungen angesprochen und sensibilisiert.
Schon in der Satzung der Sportfreunde wird die besondere Bedeutung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen betont. Der Anspruch muss der Realität entsprechen. Der Verein hat früh eine Vereinbarung mit dem Kreis Offenbach getroffen. Damit ist die Verpflichtung übernommen, bei allen Aktiven in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen erweiterte Führungszeugnisse zu prüfen. Alle Übungsleiterinnen und –leiter haben sich zur Einhaltung der Regeln zum Schutz Minderjähriger verpflichtet, die von Hessischen Sportjugend erstellt wurden. Fortbildungen werden regelmäßig angeboten. Die Förderung von Veranstaltungen „Kinder stark machen“ ist geplant. Die Eltern sind über die Ansprechpersonen und das Konzept unterrichtet. Wichtig ist die Vernetzung mit Beratungsstellen beim Landessportbund und im Kreis Offenbach, für die laufende Beratung wie für die Hilfe in einer Krisensituation. Die Sportfreunde Rodgau 1911 e.V. legen Wert darauf, eine gute Qualität bei dem Schutz des Kindeswohls für Kinder, Jugendliche und Eltern anbieten zu können.

Liebe Sportfreund*innen, liebe Fastnachter*innen,
liebe Eltern, liebe Kinder und Jugendliche,

gerne möchten wir Sie/Euch mit diesem Schreiben auf unser vereinsinternes Kinderschutzkonzept aufmerksam machen.

Das Konzept soll die Umsetzung einer wirksamen Prävention und den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Verein vor seelischer und körperlicher, einschließlich sexuell motivierter Gewalt sicherstellen. Wir wollen sensibilisieren und eine Kultur der Aufmerksamkeit für unsere Kinder und Jugendlichen schaffen.

Der Schutz beginnt mit der Auswahl der Übungsleiter*innen. Die Befähigung, Kindern mit Respekt gegenüber zu treten und unter Beachtung derer Bedürfnisse umzugehen, ist Teil der geforderten Qualifikation.
Des Weiteren ist jede*r Übungsleiter*in verpflichtet ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vor Beginn der Tätigkeit vorzulegen. Ferner verpflichten sich die Übungsleiter*innen dieses Vereins zur Einhaltung des Verhaltenskodex zum Kindeswohl der Sportjugend Hessen.

Eine Stärkung der Persönlichkeit von Kindern und Jugendlichen um sich selbst zu schützen ist durch das Angebot verschiedener Kursformate für das Jahr 2021 vorgesehen. Auch würden wir gerne mit den Eltern ins Gespräch kommen und stehen für Ihre/Eure Anliegen jederzeit zur Verfügung.

Kinder und Jugendliche, deren Eltern, alle Übungsleiter*innen sowie Betroffene oder Besorgte sollen sich mit ihren Fragen oder Erfahrungen ernst genommen fühlen und sich vertrauensvoll an uns wenden können. Darüber hinaus besteht jederzeit die Möglichkeit, sich bei Akut- oder Verdachtsfällen mit der Beratungsstelle des Kinderschutzbundes oder aber mit den Beratungsstellen des Landessportbundes Hessen in Verbindung zu setzen.

https://www.sportjugend-hessen.de/themen/kindeswohl/kindeswohl-im-sport/
http://www.kinderschutzbund-rodgau-roedermark.de/

Wir möchten dafür Sorge tragen, dass unser Sportverein Kindern und Jugendlichen einen Schutzraum gegen jegliche Art von Gewalt bietet. Sie/Ihr können/t Sich/Euch vertrauensvoll an uns wenden.

Wir hören Ihnen/Euch zu und können weiterhelfen!
Mit der folgenden Mailadresse werden wir direkt erreicht: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

Hannah Sahm und Michael Lindner

Kinderschutzbeauftragte der Sportfreunde Rodgau 1911 e.V.

 

HannahMichael

Hannah Sahm

„Ich bin von Beruf Sozialpädagogin und hauptberuflich bei der Deutschen Sportjugend tätig. Selbst habe ich zwei Jungs im Alter von 2 und 3 Jahren, die im Kinderturnen aktiv sind.
Gemeinsam mit Michael habe ich jederzeit ein offenes Ohr für eure Anliegen und danke den Mitglieder*innen schon jetzt für ihr Vertrauen.“

Michael Lindner

„Ich bin Diplom Sozialarbeiter und gehöre der Großelterngeneration an. Beruflich war ich u.a. 40 Jahre in der Jugendhilfe tätig. Zuletzt als Jugendamtsleiter im Main-Kinzig Kreis. Ich freue mich, gemeinsam mit Hannah das Amt des Kinderschutzbeauftragten zu übernehmen und stehe für Fragen jederzeit zur Verfügung.“

Unser Verein respektiert, unabhängig von sozialer, ethnischer und kultureller Herkunft, Weltanschauung, Religion, politischer Überzeugung, sexueller Orientierung, Alter und Geschlecht die Würde jedes Einzelnen.

siehe auch Kinderschutzkonzept

Bei den Sportfreunden Rodgau 1911 e.V. hat der Vorstand mit der Bestellung von zwei Kinderschutzbeauftragten die Entwicklung eines Kinderschutzkonzeptes abgeschlossen. Die Aufgaben wurden von Hannah Sahm und Michael Lindner übernommen. In der kommenden Jahreshauptversammlung werden die Mitglieder um ihr Votum zu dieser Bestellung gebeten. Beide haben jedoch bereits mit der Arbeit begonnen.

Schon seit langem verpflichteten sich die Übungsleiterinnen und Übungsleiter dieses Vereins zur Einhaltung des Verhaltenskodex zum Kindeswohl der Sportjugend Hessen. Die Teilnahme an einer Veranstaltung des Kreises Offenbach führte zu der Initiative, den Kinderschutz bei den Sportfreunden auszubauen. Gemeinsam mit Pro Familia wurde dort mit den Sportvereinen das Thema Missbrauchsprävention angesprochen. Die Sportfreunde sicherten sich im Rahmen eines Projektes die weitere Beratung vor Ort durch Claudia Kegel und Manfred Menzel von Pro Familia. Mit deren Erfahrung und Sachverstand wurden in Gesprächsrunden die Eckpunkte eines Konzeptes zum Kinderschutz entwickelt. Wichtig war es, von Anfang an die Übungsleiterinnen, Übungsleiter und Helferinnen einzubeziehen, die im Verein im Sport und in der Fastnacht mit Kindern aktiv sind.

Die Schritte zur Prävention und der aktive Schutz wurden durchgehend auf ihre Umsetzung in der Praxis geprüft. Das Interesse und die Akzeptanz am Thema Kinderschutz waren bei allen Beteiligten hoch. Im April konnte das Konzept im Vorstand einstimmig beschlossen werden.

Ein zentraler Punkt im Konzept ist die Aufgabe der Kinderschutzbeauftragten. Ein Mann und eine Frau sind dafür vorgesehen. Hannah Sahm gehört der Generation der jungen Eltern an. Sie ist Sozialpädagogin und hauptberuflich bei der Deutschen Sportjugend tätig. Im Verein ist sie Übungsleiterin. Michael Lindner zählt zur Großelterngeneration und ist Diplom-Sozialarbeiter. Beruflich war er unter anderem vierzig Jahre in der Jugendhilfe tätig, zuletzt als Jugendamtsleiter im Main-Kinzig-Kreis. Im Verein ist er Schriftführer. Beide entwickeln nun gemeinsam die Umsetzung des Konzeptes. Als erstes werden die Eltern informiert und es soll für das Thema sensibilisiert und darauf aufmerksam gemacht werden. Eine Stärkung der Kinder und Jugendlichen durch Ausbau der eigenen Fähigkeit zur Abwehr steht im Vordergrund. Erreicht werden soll dies mit speziellen Kursen zum Beispiel Selbstverteidigung. Mit Fortbildungen im Verein wird mit allen Aktiven Sensibilität und Wissen zum Kinderschutz ständig gefördert werden. Die Einhaltung der mit dem Konzept aufgestellten Regeln wird kritisch geprüft. Dabei werden insbesondere die umfangreichen Informationen und Empfehlungen der Hessischen Sportjugend eingesetzt.

Die Kinderschutzbeauftragen arbeiten mit dem Vorstand zusammen, sind aber in ihrer Arbeit unabhängig und erhalten vom Verein die notwendigen Mittel und Unterstützung. Eine Zusammenarbeit mit Kinderschutzbeauftragten anderer örtlicher Sportvereine wird angestrebt.

1. Bekenntnis des Vereins zum Kinderschutz
Der Verein hat das Bekenntnis zum Kinderschutz in die Präambel zu seiner Satzung aufgenommen:
„Der Verein, seine Amtsträger und Mitarbeiter bekennen sich zu den Grundsätzen eines umfassenden Kinder- und Jugendschutzes und treten für die körperliche und seelische Unversehrtheit und Selbstbestimmung der anvertrauten Kinder und Jugendlichen ein. Der Verein, seine Amtsträger und Mitarbeiter pflegen eine Aufmerksamkeitskultur und führen regelmäßig Präventionsmaßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlicher vor sexualisierter Gewalt im Sport durch.“

2. Ziel des Konzeptes
Dieses Konzept soll die Umsetzung einer wirksamen Prävention und den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Verein vor seelischer und körperlicher, einschließlich sexuell motivierter Gewalt sicherstellen. Es soll damit für dieses Thema gegenüber internen und externen Hinweisen sensibilisiert werden. Kinder, Jugendliche, Eltern und alle im Verein Aktiven sollen ermutigt werden, das Thema anzusprechen und bei auftretenden Fragen Ansprechpersonen zu finden. Durch eine Atmosphäre der Aufmerksamkeit sollen potentielle Täter keine Möglichkeit haben, unsere Kinder und Jugendlichen zu gefährden.

Mit dem Konzept werden daher folgende Ziele gesetzt
⦁ Schutz der Kinder und Jugendlichen vor körperlicher und seelischer auch sexualisierter Gewalt
⦁ Stärkung von Kindern und Jugendlichen
⦁ Zusammenarbeit mit den Eltern
⦁ Schaffen einer Atmosphäre der Aufmerksamkeit, in der sich Betroffene mit ihren Fragen oder Erfahrungen ernst genommen fühlen und sich an ihnen bekannte Ansprechpersonen wenden können
⦁ Handlungssicherheit und Qualifikation für alle im Verein Tätigen
⦁ Klare Kommunikationsstrukturen und Ansprechpersonen

3. Kinderschutzbeauftragte
Zur Sicherung der Umsetzung dieses Konzeptes, als Vertrauenspersonen für alle Fragen zum Kinderschutz sowie zur Mitwirkung bei der Entscheidung über die Weitergabe von Informationen im Einzelfall zum Schutz von Kindern und Jugendlichen werden zwei Kinderschutzbeauftragte benannt. Bei Bedarf können weitere Kinderschutzbeauftragte benannt werden. Diese müssen keine Expertinnen oder Experten sein oder professionelles Fachwissen mitbringen.
Bedingung ist aber die Bereitschaft, eine Basisqualifikation zu erwerben. Zu beauftragen ist eine Frau und ein Mann. Die Kinderschutzbeauftragten arbeiten zusammen und tauschen untereinander Erfahrungen und Informationen aus. Die Kinderschutzbeauftragten arbeiten mit dem Vorstand zusammen, sind aber in ihren Entscheidungen im Einzelfall eigenverantwortlich und unabhängig.

Die Kinderschutzbeauftragten werden in der auf die Benennung folgenden Mitgliederversammlung durch die Versammlung bestätigt. Stimmen die Mitglieder der Benennung einer der benannten Personen als Kinderschutzbeauftragten nicht zu, ist eine andere Person für die Aufgabe zu finden.

Aufgabenbeschreibung der Kinderschutzbeauftragten

Präventive Aufgaben:
⦁ Dafür sorgen, dass sie im Verein bekannt werden (Mitgliederinformation, Aushang im Vereinsheim, Vorstellung beim Übungsleitungstreffen, Mitgliederversammlung)
⦁ Zusammenarbeit mit den Eltern durch Information über ihre Person und Aufgabe, auch als Ansprechpersonen für Eltern
⦁ Klären, wie der Verhaltenskodex und die Verhaltensregeln im Verein eingesetzt werden
⦁ Potentielle Ansprechpartner außerhalb des Vereins (Sportjugend Hessen, Landessportbund Hessen, regionale Beratungsstellen) kennen und wissen, wie sie zu erreichen sind

Aufgaben bei auffälligen Ereignissen:
⦁ Sie sind Ansprechpersonen, wenn Eltern, Kinder, Jugendliche, Übungsleiterinnen und -leiter, Vorstandsmitglieder den Eindruck haben, dass es einem Kind oder Jugendlichen „nicht gut geht“ und evtl. eine Kindeswohlgefährdung vorliegen könnte. Eine Kindeswohlgefährdung kann durch die Familie oder das familiäre Umfeld ausgelöst oder verursacht werden, sie kann aber auch im Sportverein erfolgen
⦁ Sie entscheiden, ob Hilfe von außen erforderlich ist (Kontakt zum Beratungsteam der Sportjugend/ des Landessportbundes Hessen oder Kontakt zu einer lokalen Beratungsstelle. Wenn notwendig Jugendamt)
⦁ Handlungsgrundsatz ist, dass der Blick von außen bei diesem Themen hilfreich sein kann und dass professionelle Unterstützung helfen kann beim Umgang mit der eigenen persönlichen Betroffenheit

Weitere Aufgaben sind:
⦁ Die Kinderschutzbeauftragten klären jährlich mit dem Geschäftsführenden Vorstand Schritte zur Prävention zum Schutz des Kindeswohls und zur Sicherung der Qualifikation der Beteiligten ab. Die dabei getroffenen Vereinbarungen sind verbindlich umzusetzen
⦁ Teilnahme an örtlichen Netzwerken
⦁ Organisation von vereinsinternen Fortbildungen

Kinderschutzbeauftragte können und sollen an Fortbildungen zum Thema Kinderschutz teilnehmen, insbesondere an den Angeboten der Sportjugend Hessen, des Landessportbundes Hessen, des Sportkreises Offenbach e.V. und des Kreises Offenbach. Zur Klärung einzelner Situationen können sie sich ohne Angaben persönlicher Daten im Einzelfall von Beratungsstellen oder dem Jugendamt beraten lassen. Mögliche Kosten trägt der Verein.

4. Prävention
Bei der Auswahl von Personen für die Aufgabe einer Übungsleitung im Bereich von Kindern und Jugendlichen wird vom Sportteam neben der sportfachlichen Qualifikation geprüft, ob eine hinreichende Sensibilität und Kompetenz für einen positiven Umgang mit Kindern und Jugendlichen besteht. Dies gilt sinngemäß auch für die Auswahl von Gruppenleiter und Gruppenleiterinnen in der Fastnacht. Hier prüfen die für die Jugendfastnacht Verantwortlichen.
Vor Abschluss eines Vertrages mit Übungsleiterinnen oder Übungsleitern haben diese ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30 a BZRG vorzulegen. Mit diesem wird über sexualstrafrechtliche Verurteilungen auch im niedrigen Strafbereich Auskunft gegeben. Das Führungszeugnis ist im geschlossenen Umschlag bei der Geschäftsstelle abzugeben. Dieser geschlossene Umschlag wird an den Ersten Vorsitzenden weitergeleitet. Nur dieser nimmt den Inhalt zur Kenntnis. Er führt über die vorgelegten Führungszeugnisse eine Liste mit Namen, Datum und Inhalt. Nach Kenntnisnahme leitet er das Führungszeugnis direkt zurück an die betreffende Person. Die Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses hat nach fünf Jahre erneut zu erfolgen. Personen, bei denen eine sexualstrafrechtliche Verurteilung erfolgt ist, werden nicht im Verein beschäftigt.
Auch alle Gruppenleiter und Gruppenleiterinnen von Kinder- und Jugendgruppen in der Fastnacht haben erweiterte Führungszeugnisse wie in Absatz 1 mit dem gleichen Verfahren vorzulegen.
Alle Übungsleiterinnen und Übungsleiter im Verein und Gruppenleiter und Gruppenleiterinnen von Kinder- und Jugendgruppen in der Fastnacht haben den Verhaltenskodex zum Kindeswohl der Sportjugend Hessen zu unterschreiben und zu beachten. Ebenso die Bestätigung, dass das Vereinskonzept zum Kinderschutz zur Kenntnis genommen wurde und beachtet wird.

5. Zusammenarbeit mit den Eltern
Die Eltern tragen die Verantwortung für ihre Kinder und sind die ersten Ansprechpartner für Übungsleiterinnen und Übungsleiter, Gruppenleiterinnen und Gruppenleiter in der Fastnacht, wenn es um die Bedürfnisse der jungen Sportlerinnen und Sportler, Fastnachterinnen und Fastnachter geht. Deshalb werden auch Eltern bei Fragen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt mit einbezogen. Zusammenarbeit zwischen Eltern und Verein sind ein wichtiger Bestandteil.

Die Eltern werden über die Positionierung des Vereins und über dieses Konzept informiert. Ebenso über die Bestellung der Kinderschutzbeauftragten und die Verhaltensregeln.

Tritt der Verdacht einer Gefährdung im Verein auf, sind nach Prüfung der Hinweise mit den Kinderschutzbeauftragten die Sorgeberechtigten zu informieren.

Werden Hinweise auf eine Gefährdung außerhalb des Vereins bekannt, sind die nächsten Schritte zur Einbeziehung der Sorgeberechtigten mit den Kinderschutzbeauftragen zu klären.

6. Beachtung von Informationen und Handlungsleitfäden zum Kindeswohl
Über die Unterzeichnung des Verhaltenskodex hinaus sind von allen Übungsleiterinnen und Übungsleiter und Gruppenleiterinnen und Gruppenleiter von Kinder- und Jugendgruppen in der Fastnacht nachfolgend genannten Informationen und Handlungsleitfäden des Landessportbundes und der Hessischen Sportjugend in der jeweils aktuellen Fassung als verbindlich zur Kenntnis zu nehmen und zu beachten:
Kindeswohlgefährdung im Sport - Definitionen
Kindeswohl im Sportverein - Grundhaltung für Trainer und Trainerinnen
Der Text der Leitfäden wird mit der Übergabe des ÜL Vertrages von der Geschäftsstelle ausgehändigt oder später nachgereicht
Kindeswohl bei Freizeiten und Trainingslagern - Verhaltenshinweise für mehrtägige Veranstaltungen
Kindeswohl - Handlungsleitfaden bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
Der Text der Leitfäden wird bei Bedarf von den Kinderschutzbeauftragten ausgehändigt

7. Gültigkeit des Konzeptes
Dieses Konzept wurde vom Geschäftsführenden Vorstand in seiner Sitzung vom 17. März 2020 beschlossen. 

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Weiskircher Str. 140, 63110 Rodgau
Öffnungszeit Geschäftsstelle DO 17.15 - 18.45 Uhr
In den Ferien geschlossen !

Mail: info@sportfreunde-rodgau.de
Fax: 06106/ 2 68 55 02
 
 
 
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